Rechtsanwalt Weller aus Hamburg 

 

vertritt Firmen und Privatpersonen bei unberechtigten Bewertungen auf Internet-Bewertungsportalen.

 

Im Zeitalter von Likes und Postings neigen immer mehr Bürger, jede Kleinigkeit zu bewerten. So wird der subjektiv zu kalte Kaffee mit einem Stern bei Google bewertet; oder der Arzt als "Spinner in Weiß ohne jegliche Ahnung".

 

Selbst bei Anwälten werden Bewertungen vergeben, die objektiv wahrheitswidrig sind.

 

Heißt es da, der Anwalt "sei ein Betrüger, unprofessionell und nicht erreichbar",

obwohl die Kosten auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und sich aus der Akte nachweislicher Kontakt ergibt, so ist diese Bewertung nicht mehr als zulässige Meinung, sondern als unwahre Tatsachenbehauptung anzusehen, die in den eingerichteten Gewerbebetrieb und das Persönlichkeitsrecht eingreift.

 

Die Kanzlei ist seit Jahren auf das Löschungsrecht von Bewertungen spezialisiert und verfolgt diese vorgerichtlich und gerichtlich in Eilverfahren.

 

Wegen der hohen Streitwerte sollte daher jeder Bewerter genau prüfen, ob er eine Schmähkritik abgibt. Die Verfahren können den Schädiger mehrere tausend Euro kosten.

 

Der BGH hat hier klare Regeln aufgestellt, nach denen Bewertungen zu löschen sind. Wir wenden uns hier an google oder die Bewertungsportale mit Löschungsanträgen. Sofern diesen binnen einer kurzen Frist nicht stattgegeben werden, klagen wir per einstweiliger Verfügung.

 

Was viele nicht wissen: Auch Bewertungen mit Fakeaccounts oder falschen Identitäten können wir per IP Adresse rückwirkend verfolgen lassen. Hier wäre dann parallel ein Strafverfahren wegen Verleumdung einzuleiten.

 

Sind auch Sie als Unternehmer oder Privatperson von solchen Unsitten betroffen, so rufen Sie gern an oder vereinbaren einen Termin.