Fahrzeugrecht und Verkehrsrecht in Hamburg : Kanzlei Weller
Rund um Ihr Fahrzeug kann es immer zu Problemen kommen. Bei Unfall, Kauf oder Rückgabe des Leasingfahrzeuges an den Händler.
Ob vertragliche Unklarheiten, Regressansprüche, Gewährleistungs- oder die sog. Car-Garantieansprüche.Auch versicherungsrechtliche Fragen begleiten den Fall stets.
Immer wieder werden mangelhafte Fahzeuge verkauft; arglistig über den Kilometerstand oder Verbrauch getäuscht; erhebliche Mängel verschwiegen oder aber die Anzahl der Vorbesitzer oder Berechtgung getäuscht.
Haben Sie Probleme oder Unklarheiten bei einem Kaufvertrag oder wollen sich von einem Vertrag lösen?
Oder ist der Wagen schon defekt oder der Händler verweigert eine Reparatur auf seine Kosten?Oder zahlt die Versicherung einen Schaden nicht oder verweist auf Ausschlussklauseln in den AGB?
Die Kanzlei Weller hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Fahrzeugrecht.
Auch wenn es um Darlehens- oder Mietverträge, Schäden am Fahrzeug oder Bußgeldsachen geht, sind wir für Sie der zeitnahe und zielorientierte Ansprechpartner in Hamburg.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 040 333 60 776.