Rechtsanwalt Weller , Hamburg Eppendorf , Eimsbüttel , Harvestehude betreut Gewerbebetreibende und Unternehmer in allen zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rechtsfragen der Gewerbeordnung und Handwerksordnung u.a in Anhörungsverfahren und Bußgeldverfahren oder Konzessionsfragen nach der Gewerbeordnung und Handwerksordnung, u.a. § 35 GewO.
Ihr Strafverteidiger für Hamburg Eppendorf, Harvestehude, Eimsbüttel im Strafrecht, Haftrecht, Anklageverfahren und Hauptverhandlungsterminen deutschlandweit.
In Anhörungsverfahren des Gewerbeamtes werden die Weichen für die spätere Erlaubnis oder die Versagung Ihres Gewerbes oder Antrages gestellt.
Schalten Sie daher stets unmittelbar die Kanzlei Weller ein. Denn wir können Ihnen Dank gewerberechtlicher Kenntnisse und der Spezialisierung zielsicher helfen und uns gemeinsam für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter einsetzen.
Denn Ihr Job und Lebensunterhalt können in Gefahr kommen.
Rechtsanwalt Weller aus Hamburg bearbeitet zeitnah und sicher Ihre gewerberechtlichen Fälle und vertritt Sie gegenüber dem Gewerbeamt und dem Verwaltungsgericht auch in Eilverfahren bei Gewerbeausübungsverfahren.
Meist geht es um persönliche Vorwürfe, Auflagenverstöße, Steuerprobleme, unerlaubte Gewerbeausübung oder die persönliche Unzuverlässigkeit und damit Schließung eines Gewerbes.
Ob Sie ein Gewerbe frei ausüben dürfen oder anmelden müssen, entscheidet die Gewerbeordnung. Diese regelt zahlreiche personen - und gewerbebezogenen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Gewerbes.
So regeln diese Voraussetzungen die §§ 1, 4, 35 GewO (Gewerbeordnung). Genehmigungen ergehen aber auch nicht immer vollständig. Oftmals gibt es Nebenbestimmungen, Auflagen oder Befristungen. Ob das richtig ist und so sein darf, muss überprüft werden.
So besteht in den meisten Fällen Genehmigungsbedarf eines Gewerbes. Doch nicht alles gehört dazu.
Übertragung, Anmeldung, persönliche Eignung und die stets erforderliche Zuverlässigkeit eines Gewerbebetreibenden sind für das Gewerbeamt wichtige Entscheidungensgrundlagen für Ihren Antrag.
Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen, steuerrechtlichen Problemen oder Rückständen von Sozialabgaben oder Steuern oder nachträglichen Verschlechterungen drohen Gewerbeschließung, persönliche Ausübungsverbote, die Schließung, Auflagen, Nebenbestimmung, Befristung oder gar der Widerruf der Konzession.
Oftmals geht es darum, Abmahnungen oder Verwarnungen zu prüfen, denn Verstöße können erhebliche Geldbußen oder Zwangsgelder nach sich ziehen und auch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen.
Ihre Anwaltskanzlei Weller aus Hamburg ist Ihnen hier behilflich.
Auch bei Verstößen gegen die zahlreichen Auflagen und Anforderungen an den Gewerbeausführenden und die zahlreichen Gesetze ist Ihr Rechtsanwalt aus Wandsbek gerne zu Diensten.
Denn kleine Fehler in formeller Hinsicht können dazu führen, dass schnell ein Bußgeldbescheid, ein Verwaltungsakt oder Kosten entstehen, ohne dass man seinen Verstoß überhaupt kennt.
U. a. bearbeite ich: Gewerberecht, Gaststättengesetz, Handwerksordnung, Polizeirecht, Vollstreckungsrecht, Antragsrecht, VwGO, VwVfG.
Ihre Kanzlei Weller hilft schnell und zeitnah