Jede Dienstleistung erfordert Einsatz, Können und Zeit. Und davon abhängig ist Ihr persönlicher Erfolg.

Wir rechnen Mandate gemäß § 14 RVG nach Aufwand und Haftungsrisiken ab.

 

 

  • Sämtliche Gebühren, Vorschüsse und Gerichtskosten werden aber vor Mandatsübernahme mündlich mit Ihnen besprochen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

 

      

  • Für umfangreiche Mandate, in der Regel Straf- und Verkehrsrechtssachen mit Nebenfolgen oder bei Vertragsanfertigungen oder Arzthaftungssachen oder Vertragsüberprüfungen berechnet die Kanzlei pro Zeitstunde 250,00 Euro zzgl. Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer. Mein Einsatz ist Ihr Erfolg.

 

  • Im durchschnittlichen Strafrecht und Verkehrsrecht fallen in der Regel je nach Umfang und Schwierigkeit der Sache gesetzlich normierte Gebühren an, die dem RVG zu entnehmen sind.

 

  • Alle Preise stets zzgl. 19 USt., Auslagen und Telekommunikationspauschale.