Hier für Rechtsinteressierte die aktuellen Rechtsnews:

"Seien Sie immer auf der "Rechten" Seite/: Tipps und Tricks für einen guten Tag":

 

Urlaub:

 

Beim Mietwagen vergleichen Sie Preise u.a. auch auf mietwagencheck.de oder mietwagen-billiger.de. Achten Sie hier auf die Kaskohöhe, die Selbstbehalte und die Tankregelung. Oft muss man einen Tank bezahlen oder hohe Servicegebühren begleichen.

 

Wählen Sie den Zug zum Flug müssen Sie sicher sein, pünktlich am Airport anzukommen. Fällt der Zug aus oder ist er verspätet und der Checkinschalter bereits geschlossen, besteht in der Regel bei Einzelreiseleistungen kein Schadensersatzanspruch.

 

Prüfen Sie rechtzeitig Reisekrankenversicherung oder Unfallversicherungen. Nicht jede deutsche Krankenversicherung versichert Sie auch im Ausland bei Krankheit.

 

Bedenken Sie stets: Ferne Länder begründen Eigenarten. Kakerlaken am Urlaubshotel begründen in der Regel aufgrund der Ortsüblichkeit keinen Reiseminderungsanspruch.

 

Begehen Sie in der EU einen Verkehrsverstoß, so gilt das Landesrecht. Hier sind andere Handlungen unter Strafe gestellt, als esin Deutschland der Fall ist. Bedenken Sie hier: Teilweise kann in der EU, also auch dann an Ihrem Wohnort, ein ausländischer Verstoß vollstreckt werden. Teils werden Bußgelder auch vor Ort in bar vollstreckt oder Ihr Fahrzeug sichergestellt.