Die Kanzlei Weller aus Hamburg Eppendorf / Rotherbaum / Harvestehude hilft bei allen Fragen des Schadensersatzes aus Vertrag und Unfall wie Verletzungen oder Schäden an Eigentum und Besitz. Rechtsanwalt Weller hilft hier vorgerichtich und gerichtlich bei Ansprüchen aus dem Kaufrecht, Internetrecht,Arzthaftungsrecht und dem Verkehrsrecht.
Ob Arzthaftungsrecht, Gesundheitsschäden, körperliche Schäden, Unfallschäden, Schäden aus nichterfüllten Verträgen oder Schäden im Rahmen des Mietrechts sind typische Rechtsproblematiken.
Die §§ 280 ff., 823 I, II BGB und 249 ff. BGB, §§ 7 ff. StVG sind hier typische Anspruchsgrundlagen. Deliktische Haftung, vertragliche Haftung, Verschulden, Pflichtverletzung, der kausale Schaden und die Beweislastverteilung - viele Rechtsvoraussetzungen, die zu überprüfen sind.
Das Deliktsrecht ist in den §§ 823 ff. BGB geregelt. Ob unerlaubte Handlungen nach § 823 I, II BGB, Kreditgefährung nach § 824 BGB, vosätzliche, sittenwirdrige Schädigung nach § 826 BGB, die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB für Pferde und Hunde- Halter oder die Amtshaftung/ Beamtenhaftung nach § 839 BGB. Alle Bereiche erfordern Rechtskenntnisse.
Sie wurden durch einen Hundebiß verletzt? Ein Pferd schädigte Sie an der Gesundheit? Der Sachbearbeiter einer Behörde handelte falsch und fügte Ihnen Schaden zu? Oder ein Bagger rammte Ihr Haus oder beschädigte ein Stromkabel, so dass Sie Umsatzeinbußen oder Schäden am Betrieb erlitten?
Jemand fotografierte Sie rechtswidrig? Nutzt Ihre Namens- und Bildrechte rechtswidrig? Sie werden beschimpft? Verletzte jemand seine Verkehrssicherungspflicht, so dass jemand zu Schaden kam? Fuhr ein Kind Ihr Auto an oder machte Unsinn? Für Kinder gelten besondere Paragraphen, nämlich die §§ 828 ff. BGB. Diese regeln die Verantwortlichkeit von Kindern für Schäden. Doch auch die Eltern haften für Aufsichtspflichtverletzugn oder Verkehrssicherungspflichtverletzung. Immer der, der eine Gefahrenquelle schafft oder nicht beseitigt, haftet in der Regel auf Schadensersatz.
Über die §§ 249 ff, 252 und 253 BGB kann je nach Fallgestaltung Schadensersatz verlangt werden (Immaterieller oder materieller Schaden/ Schmerzensgeld oder eine Entschädigung in Geld oder ein sog. Freistellungsanspruch von Kosten. Begehungen können vorsätzlich, fahrlässig oder groß fahrlässig erfolgen.
Doch auch hier lauern für den Geschädigten viele Fallen, die der Rechtsanwalt kennt und vermeiden kann.
Fragen Sie gerne nach, ob auch Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat und dann umgehend bearbeitet wird. Denken Sie immer an Verjährung, Verfristung und Beweisprobleme.
Außergerichtliche Mediation, Streitschlichtung, Klage, Mahnung oder Berufung - der gesamte Rechtsweg steht offen.
Im Arzthaftungsrecht geht es häufig darum, dem Arzt Behandlungsfehler oder Kunstfehler nachzuweisen. Behandlungsvertrag, Aufklärungspflichten und Einwilligungen sind hier Dreh- und Angelpunkt der Rechtslage. Diese Prozesse dauern lange, sind teuer und selten erfolgreich, da der Schadensnachweis schwer ist. Daher betreibe ich das sogenannte Schlichtungsverfahren für Arzthaftungsfragen vor der Schlichtungstelle in Hannover.
Dieses Verfahren ist daher gut, da bei der besagen Stelle Gutachter und weitere Fachjuristen sitzen, die den Fall kostengünstig überprüfen und vermittelnd tätig werden.
So konnte ich schon oft eine Entschädigung, Schmerzensgeld oder Unkostenausgleich erzielen und die geschädigten Mandanten erfolgreich vertreten. Auch hier gibt es Fristen und Formen zu wahren. Zudem muss der Anwalt auch medizinische Grundkenntnisse haben und Gutachten auswerten können. Hier helfe ich gerne weiter.