Für Firmen und Internetshopbetreiber aller Art ist das Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz von hoher Bedeutung.
Sie sind Ebay-Powerseller oder Internetshopbetreiber einer Firma, verkaufen Ihre Waren und Dienstleistungen oder bieten andere Dienste an.
Immer wieder suchen Abmahnanwälte nach Rechtsverstößen. Und werden erfolgreich sein; denn das deutsche Recht, EU Richtlinien im Verbraucherhandel und andere Gesetzesnovellen fordern immer mehr
Händler immer schneller heraus, die eigenen Rechtsinhalte unverzüglich abzuändern.
Da geht es unter anderem um Rechtsbelehrungen nach dem BGB; um das Widerrufsrecht; um das Recht am Bild; das UWG als Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vieles andere.
Nach dem Gesetz gegen unerlaubte Handlungen (UWG) soll verhindert werden, das innerhalb des Wettbewerbes einzelnde Unternehmer sittenwidrig oder bewusst drittschädigend handeln.
Dabei geht es häufig um Angebote, Inserate, Handlungen oder Verstöße gegen das übrige Recht.
So verstößt zum Beispiel ein Ebay Händler, der privat zahlreiche Verkäufe tätigt, gegen das BGB, wenn er kein Widerrufsrecht oder Widerrufsbelehrungen dem Verbraucher einräumt.
Oder gegen das Buchpreisbindungsgesetz, indem er z.B. Bücher unter dem festgelegten Verkaufspreis anbietet.
Hier kommt es oft zu Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen oder gar gerichtlichen sofortigen einstweiligen Verfügungen.
Handeln Sie schnell und lassen Sie sich anwaltlich durch meine Kanzlei beraten. Es geht um Ihr Geld und Ihre Existenz. Ist der Betrieb oder eine Verkaufssparte erst einmal stillgelegt, drohen Insolvenzen und hohe Folgekosten.
Denn schnell reichen Konkurrenten und Mitbewerber einstweilige Verfügungen bei Gericht ein; dieses entscheidet oft nach Aktenlage und nach dem Konstrukt der eidesstattlichen Versicherung. Und schon können hohe Kosten auf Sie zukommen. In langen Prozessen ist dann zu klären, ob die Abmahnung berechtigt war. Bis dahin wird Ihnen aber ggf. der Betrieb untersagt.
Oftmal sind dieses "heiße" Themen:
Außergerichtliche Abmahnung nebst strafbewährter Unterlassungserklärung; Vertragsstrafe; modifizierte Unterlassungserklärung; das Wettbewerbsverhältnis unter Mitbewerbern; Verstöße gegen §§ 1, 2, 3, 4, 5 und 8 UWG oder § 826 BGB.
Nicht selten kommt es beim Tickethandel oder Buchverkauf im Internet zu Gewinnerzielungsabsichten; FIFA Fußballtickets oder seltene Bücher oder
gar Konzertkarten werden teuer verkauft; und schon verstößt man unter Umständen gegen nur eine einzige Norm; ein Wort ist falsch oder man möchte nur einen Cent (!) mehr an dem
Weiterverkauf verdienen. Dann schnappt die Falle zu.
Hier hilft Ihnen die Kanzlei Weller aus Hamburg Wandsbek gern bei der Erstellung Ihres Internetauftrittes oder der Geschäftsbedingungen oder sobald Sie eine Abmahnung von einem der sogenannten "Abmahnanwälte" der Musikindustrie oder der Künstler mit Kostennote erhalten haben.
Denn unterzeichnen Sie nicht voreilig aus Kostengründen diese angeforderten Unterlassungserklärungen. Diese stellen sog. Schuldanerkenntnisse dar, die Sie viele Jahre binden werden und weitere Abmahnungen möglicherweise erleichtern.
Dann wird es aus dem eben abgemahnten Verstoß schnell ein neuer Verstoß und die Streitwerte liegen schnell bei über 50.000 Euro.
Ich berate Sie hier gern und schnell. Damit Sie weiterhin sicher arbeiten können und Abmahnungen keine Chance geben.